Institut für Nachhaltigkeit, Unternehmensrecht und Reporting
Nachhaltigkeitsrecht als Lösung der Klimakrise?
In Zeiten, in denen Nachhaltigkeit und Umweltschutz immer wichtiger werden, müssen Unternehmen und Institutionen ihre Geschäftspraktiken anpassen. Gesetze spielen eine zentrale Rolle dabei, nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Das erfordert nicht nur neue Vorschriften, sondern auch Anreize für umweltfreundliches und soziales Handeln. Rechtssysteme sollten dabei nicht nur auf aktuelle Probleme reagieren, sondern auch aktiv zur Lösung globaler Nachhaltigkeitsfragen beitragen. So wird das Recht zu einem wichtigen Instrument für eine verantwortungsvolle und zukunftsfähige Gesellschaft. Eine erfolgreiche Nachhaltigkeitstransformation ist ohne Regulierungen und Jurist:innen nicht möglich.
Das INUR Institut
Nachhaltigkeit ist eines der großen Themen unserer Zeit und wird in immer mehr Fachbereiche in Forschung und Lehre integriert. Deswegen hat auch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln im Jahre 2022 das INUR (Institut für Nachhaltigkeit, Unternehmensrecht und Reporting) gegründet. Dieses untersucht unternehmensrechtliche Fragen rund um das Thema Nachhaltigkeit. Vielfältige Forschungsfragen zu Themen wie Non-Financial Reporting oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sollen zunehmend intradisziplinär betrachtet werden. Ein Institut, das die verschiedenen unternehmensrechtlichen Fragestellungen bündelt, vernetzt, besser koordiniert und dabei einen intradisziplinär-ganzheitlichen Blick versucht, fehlte bislang. Die Aufgabenbereiche des Instituts sollen Publikationen, Veranstaltungen, Gremien, ein Doktorandenprogramm und eine Ringvorlesung umfassen.
Institut für Nachhaltigkeit, Unternehmensrecht und Reporting (INUR) e.V.
Studienangebot
Schwerpunktbereich Nachhaltigkeit; Foto: INURSeit dem Sommersemester 2024 bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln als erste Fakultät Deutschlands einen Schwerpunktbereich Nachhaltigkeit im Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaften an. Im Kernbereich umfasst dies Veranstaltungen zu Nachhaltigkeitsaspekten im Bürgerlichen Recht, in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, im Umweltverwaltungsrecht, im Aktienrecht und in den International Human Rights. Im Wahlbereich stehen den Studierenden zahlreiche Vertiefungsmöglichkeiten offen, wie Internationales Lieferkettenrecht und Umweltrecht, Nachhaltigkeitsaspekte im Steuerrecht, Biodiversität und Naturschutz und Nachhaltigkeit im Völkerrecht. Die Vielfalt an Vorlesungen ermöglicht es den Studierenden, ihren Fokus je nach individuellem Interesse zu setzen und sie auf den Umgang mit immer relevanter werdenden Fragen vorzubereiten.
Lisa Janke (Vorständin der Gothaer Stiftung) und Prof. Dr. Joachim Hennrichs; Foto: Gothaer Stiftung
Die Gothaer Stiftung gehört zu den sogenannten Ankermitgliedern, die zugleich das Steering Committee bilden, das die wissenschaftliche Institutsleitung bei der Auswahl der Themen berät, das Kernnetzwerk bildet und das Netzwerk verbreitert. Zudem unterstützt sie die wissenschaftlichen Tätigkeiten, bringt Impulse für die Forschungen des Instituts ein und fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs des Instituts in den jeweiligen Phasen der Ausbildung. Denn eine wirkliche Veränderung kann nur im Zusammenspiel von Recht, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft passieren.
01. Dezember 2022 – 30. November 2026